Bibermanagement

Beratung, Planung und Projektmanagement für einen naturschutzkonformen Umgang mit dem Biber im Verbandsgebiet.

Durch umfangreiche Wiederansiedlungsmaßnahmen des Bibers im Oderbruch und die Zuwanderung aus polnischen Populationen kann heute von einem geschlossenen Bestand an Bibern in der Oderregion ausgegangen werden. Mit der verstärkten Ausbreitung des Bibers als „Landschaftsgestalter" treten in der Kulturlandschaft des Oderbruchs vermehrt Interessenkonflikte zwischen der Nutzung der Landschaft als agrarische Produktionsfläche und besonders Lebensraum mit seinen Besonderheiten und dem strengen Schutz des Bibers auf.

Das vom Gewässer- und Deichverband Oderbruch unterstützte Bibermanagement hat sich die Vermeidung und die Behandlung von Konflikten zur Vereinigung ökologischer und ökonomischer Anforderungen an die Landschaft zur Aufgabe gemacht.

Im Oderbruch ist ein nachhaltiges Bibermanagement, besonders mit dem Ziel des Erhalts des speziellen Entwässerungssystems und der Einzigartigkeit der Landschaft, zur zwingenden Notwendigkeit geworden.

Bibermanagement im Überblick

Beratung & Prävention

Empfehlungen zur Schadensvermeidung sowie Beratung von Landwirten, Waldbesitzern, Gemeinden und Ämtern zu Förder- und Handlungsmöglichkeiten.

Vermittlung

Mittler zwischen Betroffenen und Behörden zur zeitnahen Lösungsfindung.

Projektplanung

Planung und Überwachung von Maßnahmen zur Schadensregulierung und -vermeidung, z.B. Dammdrainage oder Böschungssicherung.

Öffentlichkeitsarbeit

Aufklärung, Schulungen sowie Kooperation mit Schulen und Hochschulen zum Thema Biber.

Enrico Mielke

Ansprechpartner Bibermanagement
Feldstr. 3d, 15306 Seelow
Mobil: +49 173 9456377
mielke@gedo-seelow.de

Rechtsgrundlage

Durch die Brandenburgische Biberverordnung (BbgBiberV) des Landes Brandenburg vom 7. Mai 2015 gibt es eine Rechtsgrundlage für notwendige Maßnahmen an Biberdämmen, -burgen und -erdbauen. In bestimmten Bereichen, wie Hochwasserschutzanlagen, können Biber ganzjährig, ohne Einzelfallentscheidung der Unteren Naturschutzbehörde, vergrämt werden (Entnahme von Biberdämmen, Verfüllen von Bauen und Burgen).

Der Landkreis Märkisch-Oderland hat, in Zusammenarbeit mit den Naturschutzverbänden und anderen regionalen Beteiligten, über diese Bereiche hinaus Gewässerabschnitte in einer naturschutzrechtlichen Allgemeinverfügung festgesetzt, in der das Handeln nach der Biberverordnung zulässig ist. Die Allgemeinverfügung ist hier einzusehen: maerkisch-oderland.de/service-aktuelles/aktuelles/allgemeinverfuegungen.

An Böschungen von öffentlich gewidmeten Verkehrswegen können Biber zwischen dem 1.9. und 15.3. eines jeden Jahres vergrämt und gefangen werden (Entnahme von Biberdämmen, Verfüllen von -bauen und -burgen, Entnahme von Bibern). Berechtigt hierzu sind u.a. Mitarbeiter des GEDO sowie Mitarbeiter des Landesamtes für Umwelt.

Für alle anderen Gewässerabschnitte, in denen es zu Konflikten mit Biberdämmen, -bauen und -burgen kommt, müssen durch die Untere Naturschutzbehörde Einzelfallentscheidungen getroffen werden. Hierzu ist vom Betroffenen ein formloser Antrag auf Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises zu stellen.

Ausnahmen können erteilt werden:

  1. zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden,
  2. zum Schutz der natürlich vorkommenden Tier- und Pflanzenwelt,
  3. für Zwecke der Forschung, Lehre, Bildung oder Wiederansiedlung oder diesen Zwecken dienende Maßnahmen der Aufzucht oder künstlichen Vermehrung,
  4. im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Verteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, oder der maßgeblich günstigen Auswirkungen auf die Umwelt, oder
  5. aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art.

Die Begründung des Antrages muss nachvollziehbar belegt werden. Beispielsweise muss ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden mit Zahlen und Fakten schlüssig dargestellt werden.

Ansprechpartner in der UNB Landkreis Märkisch-Oderland Landratsamt, Puschkinplatz 12, 15306 Seelow, Tel.: 03346-8507326

Ansprechpartner in der UNB Landkreis Barnim Herr Stelse, Paul-Wunderlich-Haus, Am Markt 1, 16225 Eberswalde, Tel.: 03334-2141877

Prävention

Zukünftig werden neben diesen Managementmaßnahmen, wie der Vergrämung, nur Präventionsmaßnahmen, also vorbeugende Maßnahmen, das Schadenspotential mindern. Präventionsmaßnahmen sind der Gehölzschutz mit Drahtmanschetten und der Einbau von Biberschutzgittern in gefährdete Böschungen.

Eine Finanzierungsmöglichkeit von Präventionsmaßnahmen besteht für Betroffene mit der Richtlinie des Landes zur „Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch geschützte Tierarten (Wolf, Biber)".

Ansprechpartner LfU Mathias Gutt, Biberbeauftragter Tel.: +49 3332 26892-10 E-Mail: bibermanagement@lfu.brandenburg.de

Schadensausgleichzahlungen gibt es für biberbedingte Schäden nicht.

Der Landkreis Märkisch-Oderland arbeitet daran, weitere Gewässerabschnitte in den Geltungsbereich der Biberverordnung zu bringen. Mit Nutzung der genannten Rechtsgrundlagen und durch Veranlassen von weiteren Präventionsmaßnahmen gilt es, in unser aller Interesse, die Kulturlandschaft Oderbruch als Lebensraum dauerhaft für die Zukunft zu erhalten.

Biber

Biber

Biberschaden