Bibermanagement des Gewässer- und Deichverbandes-

Beratung – Planung – Projektmanagement


 

 

 

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Durch umfangreiche Wiederansiedlungsmaßnahmen des Bibers im Oderbruch und die Zuwanderung aus polnischen Populationen kann heute von einem geschlossenen Bestand an Bibern in der Oderregion ausgegangen werden. Mit der verstärkten Ausbreitung des Bibers als „Landschaftsgestalter“ treten in der Kulturlandschaft des Oderbruchs vermehrt Interessenkonflikte zwischen der Nutzung der Landschaft als agrarische Produktionsfläche und besonders Lebensraum mit seinen Besonderheiten und dem strengen Schutz des Bibers auf.

Das vom Gewässer- und Deichverband Oderbruch unterstützte Bibermanagement hat sich die Vermeidung und die Behandlung von Konflikten zur Vereinigung ökologischer und ökonomischer Anforderungen an die Landschaft zur Aufgabe gemacht.

Sie haben Probleme mit Biberschäden und suchen Rat oder haben Interesse mehr über den Biber und seine Lebensweise zu erfahren?

Ansprechpartner für Problemstellungen rund um den Biber im Gebiet des Gewässer- und Deichverbandes Oderbruch ist:

 

                                 Michael Saß

                                     Feldstr. 3d

                                    15306 Seelow

         Mobil: 0152/ 21894999

         Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 Aufgabengebiet:

  • Empfehlungen zur Schadensvermeidung, Prävention
  • Beratung von Betroffenen (Landwirte, Waldbesitzer, Gemeinden, Ämter uvm.) zu Fördermöglichkeiten, Handlungsmöglichkeiten, gezielten revierbezogenen Maßnahmen etc.
  • Mittler zwischen Betroffenen und Behörden zur zeitnahen Lösungsfindung
  • Planung und Überwachung von Projekten zum Thema Biber
  • Planung von Maßnahmen zur Schadensregulierung bzw. -vermeidung (Dammdrainage, Böschungssicherung, Anlage von Kunstbauen etc.)
  • Beratung bei Schadensfeststellungen
  • Empfehlungen bei anderen Planungsvorgängen innerhalb von Biberrevieren (Anlage von Neupflanzungen, Eingriffsintensität etc.)
  • Planung und Empfehlung von Maßnahmen zur Habitatverbesserung und somit zur Ablenkung von wertvollen Kulturen
  • Schulungen im Bereich Bibermanagement
  • Öffentlichkeitsarbeit (Aufklärung, Wissensvermittlung, Führungen, Kooperation mit Schulen/ Hochschulen etc.)
  • Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden, Vereinen und Verbänden

 

Im Oderbruch ist ein nachhaltiges Bibermanagement, besonders mit dem Ziel des Erhalts des speziellen Entwässerungssystems und der Einzigartigkeit der Landschaft, zur zwingenden Notwendigkeit geworden.

Durch die Brandenburgische Biberverordnung (BbgBiberV) des Landes Brandenburg vom 7.Mai 2015 gibt es eine neue Rechtsgrundlage für notwendige Maßnahmen an Biberdämmen, -burgen und –erdbauen. In bestimmten Bereichen, wie Hochwasserschutzanlagen können Biber ganzjährig, ohne Einzelfallentscheidung der Unteren Naturschutzbehörde, vergrämt werden. (Entnahme von Biberdämmen, Verfüllen von Bauen und Burgen)

Der Landkreis- Märkisch Oderland hat, in Zusammenarbeit mit den Naturschutzverbänden und anderen regionalen Beteiligten, über diese Bereiche hinaus. Gewässerabschnitte in einer naturschutzrechtlichen Allgemeinverfügung festgesetzt, in der das Handeln nach der Biberverordnung zulässig ist.                                                                                       

Die Allgemeinverfügung ist hier einzusehen:

http://maerkisch-oderland.de/cms/upload/pdf/Fachbereich_I/umweltamt/2016_Naturschutzrechtliche_Allgemeinverfgung

An Böschungen von öffentlich gewidmeten Verkehrswegen können Biber, zwischen 1.9. und 15.3. eines jeden Jahres, vergrämt und gefangen werden. (Entnahme von Biberdämmen, Verfüllen von –bauen und-burgen, Entnahme von Bibern)

Berechtigt hierzu sind u.a. Mitarbeiter des GEDO sowie Mitarbeiter des Landesamtes für Umwelt.

Für alle anderen Gewässerabschnitte, in denen es zu Konflikten mit Biberdämmen, -bauen und –burgen kommt, müssen, durch die Untere Naturschutzbehörde, Einzelfallentscheidungen getroffen werden. Hierzu ist, vom Betroffenen, ein formloser Antrag auf Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises zu stellen.

Ausnahmen können erteilt werden:

  1. zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden,
  2. zum Schutz der natürlich vorkommenden Tier- und Pflanzenwelt
  3. für Zwecke der Forschung, Lehre, Bildung oder Wiederansiedlung oder diesen Zwecken dienende Maßnahmen der Aufzucht oder künstlichen Vermehrung
  4. im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Verteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, oder der maßgeblich günstigen Auswirkungen auf die Umwelt oder
  5. aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art.

 

Die Begründung des Antrages muss nachvollziehbar belegt werden. Beispielsweise muss ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden mit Zahlen und Fakten schlüssig dargestellt werden.

Ansprechpartner in der UNB Landkreis Märkisch –Oderland

Landratsamt, Puschkinplatz 12, 15306 Seelow, Tel.: 03346-8507326

Ansprechpartner in der UNB Landkreis Barnim

Herr Stelse, Paul-Wunderlich-Haus, Am Markt 1, 16225 Eberswalde, Tel. 03334- 214 1877

Zukünftig werden neben diesen Managementmaßnahmen, wie der Vergrämung, nur Präventionsmaßnahmen, also vorbeugende Maßnahmen, das Schadenspotential mindern. Präventionsmaßnahmen sind der Gehölzschutz mit Drahtmanschetten, der Einbau von Biberschutzgittern in gefährdete Böschungen.

Eine Finanzierungsmöglichkeit von Präventionsmaßnahmen besteht für Betroffene mit der Richtlinie des Landes zur „Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch geschützte Tierarten (Wolf, Biber)“ zu finden unter:

Finanzierungsmöglichkeiten

Ansprechpartner ist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)

Lena Tabea Kolbow

Biberbeauftragte

Ministerium  für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
des Landes Brandenburg (MLUK)

Postanschrift: Postfach 601150,  14410 Potsdam

Tel.: (0331)866-7809
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Schadensausgleichzahlungen gibt es für biberbedingte Schäden nicht.

Der Landkreis Märkisch- Oderland arbeitet daran, weitere Gewässerabschnitte in den Geltungsbereich der Biberverordnung zu bringen.

Mit Nutzung der genannten Rechtsgrundlagen und durch Veranlassen von weiteren Präventionsmaßnahmen, gilt es, in unser aller Interesse, die Kulturlandschaft Oderbruch als Lebensraum dauerhaft für die Zukunft zu erhalten.

 

 

 

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